|
|
 |
|
|
 |
 |
| AGB
|
|
Mäh- und Schwemmgutsammelboote, Modellle H-100 und H/TS-Serien
500, 700, 900 und 1400 werden nach CE-Norm gebaut und die
H/TS-Modellle entsprechen zusätzlich den Marinenormen RINA.
|
| |
|
|
 |
| |
|
|
| Für Maschinen, welche durch AQUARIUS
verkauft wurden, haften wir, bei normalem Gebrauch, für eine
einwandfreie Herstellung und für die Verwendung von erstklassigem
Material, während der Gültigkeitsdauer und gemäss den folgenden
Bedingungen: |
| |
| Jedes Teil der Maschine wird kostenlos
ersetzt oder repariert, wenn genügend Beweise vorhanden sind,
dass die Ursache des Defektes, während der Garantiezeit, auf
einen Material- oder Herstellungsfehler zurückzuführen sind.
Der zu ersetzende Teil geht in den Besitz von AQUARIUS über.
Die Kosten für die Demontage und Montage gehen zulasten des
Kunden. |
| |
| Für Fremderzeugnisse, insbesondere
für Motoren und hydraulische Einheiten, beschränkt sich die
Haftung auf die Gewährleistungsbestimmungen und die Garantiedauer
des betreffenden Lieferwerkes. |
| |
| Diese Garantie schliesst Teile aus
Gummi, Kabel, Schneideeinrichtung, Förderbänder oder Teile
die der Abnutzung unterliegen, aus. |
| |
| Teile, welche durch einen Unfall, falsche
Manipulation, durch unsachgemässe Behandlung, infolge mangelhaften
Unterhaltes oder ähnlicher Ursachen beschädigt wurden, werden
auf Kosten des Kunden repariert oder ersetzt. |
| |
| AQUARIUS lehnt ausdrücklich jede Verantwortung
inbezug auf Schäden an Personen und Sachen, Arbeitsunterbrüche,
Zeitverluste und Vertragsverpflichtungen des Käufers gegenüber
Dritten ab, auch wenn solche Schäden auf einen möglichen Material-
oder Herstellungsfehler zurückzuführen sind. |
| |
| AQUARIUS übernimmt keinerlei Gewähr
für Schäden oder Mängel infolge unsachgemässer Verwendung,
durch fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, durch höhere
Gewalt, durch Verwendung von Ersatzteilen fremder Herkunft,
durch Abänderungen jeglicher Art an der Maschine ohne ausdrückliches
Einverständnis, durch Verwendung von ungeeigneten Betriebsstoffen
und Schmiermitteln oder infolge Aenderungen, welche an der
Maschine vorgenommen wurden und die Stabilität oder Zuverlässigkeit
beeinflusst haben könnten. |
| |
| Die unter Garantie fallenden Teile
müssen gemäss Auftrag an AQUARIUS, an den Originallieferanten
oder an den Hersteller gesandt werden (Frachtkosten zulasten
des Kunden), wo sie gewissenhaft geprüft und entweder ersetzt
oder repariert werden. |
| |
| Zur Vornahme aller, nach Ermessen von
AQUARIUS, notwendig erscheinenden Reparaturen oder Ersatzteillieferungen
hat der Käufer nach gegenseitiger Absprache die notwendige
Zeit und Gelegenheit diese durchzuführen. Eine allfällige
Einwilligung zur Behebung einer Störung oder eines Mangels
eines von AQUARIUS anerkannten Garantieanspruches durch einen
Dritten hat nur Gültigkeit, wenn dazu eine schriftliche Bestätigung
von AQUARIUS vorliegt. Sie beschränkt sich ausdrücklich auf
die zumutbaren Kosten und den von AQUARIUS beschriebenen Reparaturumfang. |
| |
| Diese durch AQUARIUS erstellte Garantie
ist verbindlich und es ist keinem Vertreter von AQUARIUS gestattet
irgendwelche Konditionen darin zu ändern. Im Falle von Abweichungen
würde der Garantieanspruch verfallen. |
| |
| Jeder Anspruch an dieser Garantie erlischt,
wenn Reparaturen durch den Kunden oder einen Dritten ausgeführt
werden, ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung durch AQUARIUS.
Pendente Garantieansprüche dürfen unter keinen Umständen als
Grund für eine Verzögerung fälliger Zahlungen betrachtet werden. |
| |
| |
| |
| |
|
 |
 |
 |
 |
 |
|